LIEFERANTENKODEX KÖPPEL AG

INHALT, ZWECK UND ANWENDUNGSBEREICH DES LIEFERANTENKODEX

Mit diesem Lieferantenkodex («Kodex») fasst die
Köppel AG und ihre Standorte die Erwartungen an ihre Lieferanten zusammen. Der Kodex definiert die Mindest-standards, die jeder Lieferant, einschliesslich seiner Kon-zernunternehmen und Subunternehmer, einhalten muss.

Mit der Annahme eines Auftrags von Köppel AG, der einen Hinweis auf diesen Kodex enthält, verpflichtet sich der Lieferant sicherzustellen, dass seine Prozesse im Einklang mit den Bestimmungen dieses Kodex stehen. Die Standards des Kodex ergänzen die rechtlichen Vereinbarungen oder Verträge zwischen Köppel AG und den Lieferanten.

GESCHÄFTLICHE INTEGRITÄT

Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften (Compliance)
Der Lieferant hält alle geltenden Gesetze und Vorschriften ein. Er ist für die Weitergabe dieses Kodex an seine Mitarbeitenden und für deren Umsetzung und Einhaltung verantwortlich. Sofern nationale Gesetze höhere Standards erfordern als in diesem Kodex festgelegt, müssen diese vorrangig beachtet werden.

Köppel AG behält sich vor, die Umsetzung und Einhaltung des Kodex durch interne und / oder externe Massnahmen zu überprüfen und die Verträge mit seinem Lieferanten bei wesentlichen oder wieder-holten Verstössen gegen diesen Kodex zu kündigen.

Verhinderung von Bestechung und Korruption
Dem Lieferanten ist es untersagt, direkt oder über Dritte persönliche oder unzulässige Vorteile anzubieten, zu leisten oder entgegenzunehmen, um Geschäfte mit oder für Köppel AG zu beeinflussen oder Verpflichtungen und Abhän-gigkeiten hervorzurufen. Jegliche Form der Bestechung mit Geld, geldwerten Leistungen oder Wertgegenständen ist untersagt.

Geschenke, Bewirtungen sowie sonstige Gefälligkeiten des Lieferanten dürfen die geschäftliche Entscheidung des Empfängers nicht beeinflussen oder sein Urteilsvermögen beeinträchtigen. Als angemessen sind nur solche Leistungen anzusehen, die der Höflichkeit oder Gefälligkeit sowie den geschäftlichen Gepflogenheiten entsprechen und üblich sind. Im Allgemeinen gilt eine Obergrenze von CHF 100 (hundert).

Freier und Fairer Wettbewerb
Der Lieferant bekennt sich zu einem freien und un-verfälschten Wettbewerb sowie zur Beachtung aller natio-nalen und überstaatlichen Wettbewerbs- und Kartellgesetze.
Er pflegt einen von fairem Wettbewerb geprägten Umgang mit anderen Unternehmen.

Interessenkonflikte
Der Lieferant legt jede wirtschaftliche oder familiäre Ver-bindung, die geeignet ist, einen Interessenkonflikt zu
begründen, unverzüglich nach ihrem Bekanntwerden ge-genüber Köppel AG offen.

Kommunikation und Datenschutz
Der Lieferant übermittelt alle Informationen, die für
Köppel AG relevant sind, zeitnah, korrekt und im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben. Der Lieferant trifft angemessene Vorkehrungen, um Informationen aus der Geschäftsbeziehung mit Köppel AG vertraulich zu behandeln und nur nach vorheriger,

ETHISCHES VERHALTEN UND ARBEITSBEDINGUNGEN

Allgemeines Diskriminierungsverbot
Der Lieferant behandelt alle Menschen gleich und akzeptiert Unterschiede. Insbesondere duldet er keine Diskriminierung wegen der ethnischen Zugehörigkeit, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion oder Weltanschauung, der politischen oder gewerkschaftlichen Zugehörigkeit, des Geschlechts, der sexuellen Identität, des Alters oder einer Behinderung.

Schutz vor Fehlverhalten am Arbeitsplatz und Wahrung der Privatsphäre
Der Lieferant stellt sicher, dass es am Arbeitsplatz nicht zu geistigen, körperlichen oder sexuellen Nötigungen, sonstigen herabsetzenden Behandlungen, Bestrafungen, Beschimpfungen oder der Androhung solcher Verhaltens-weisen durch Vorgesetzte, andere Mitarbeitende oder Dritte kommt.

Der Lieferant wahrt die Privatsphäre seiner Mitarbeitenden.

Verbot von Zwangs- und Kinderarbeit
Der Lieferant setzt keine Zwangs- und Kinderarbeit ein und zieht auch keinen Nutzen aus ihr. Insbesondere beachtet er das ILO-Übereinkommen* bezüglich der Kinderarbeit.

Vereinigungsfreiheit und Arbeitnehmerbelange
Der Lieferant wahrt das Recht auf Bildung und die Mitgliedschaft in Arbeitnehmervereinigungen im Einklang mit den jeweiligen anwendbaren Gesetzen.

Arbeitnehmer haben das Recht, ihre Belange offen und ohne die Androhung von Repressalien, Einschüchterung oder Belästigung gegenüber Vorgesetzten und / oder dem Arbeitgeber vorzubringen.

Sicherheit und Gesundheit
Der Lieferant schafft für seine Mitarbeitenden eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung, einschliesslich des erfor-derlichen Zugangs zu sanitären Einrichtungen und zu Trinkwasser. Er schützt seine Mitarbeitenden vor Gefahr-stoffen und hält Gefahrinformationen bereit.

Löhne und Sozialleistungen
Der Lieferant entlöhnt alle Mitarbeitenden. Er beachtet die gesetzlichen Vorschriften über Arbeitszeiten und zahlt die gesetzlich vorgesehenen Sozialleistungen.

Umwelt und Nachhaltigkeit
Der Lieferant organisiert seinen Betrieb im Einklang mit den geltenden Umweltschutzvorschriften und verfügt über die erforderlichen umweltrechtlichen Genehmigungen.

Er bekennt sich zu einem auf Nachhaltigkeit basierendem Verhalten und setzt sich aktiv dafür ein, schädliche Umweltauswirkungen zu minimieren und die Umweltver träglichkeit seines Betriebes sowie der hergestellten Produkte, einschliesslich ihrer Verpackungen, stetig zu verbessern.

*Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation